Kosten

Die Abrechnung der Behandlungskosten erfolgt über die Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP/GOÄ). Die Psychotherapiesitzungen werden in der Regel monatlich in Rechnung gestellt.

In meiner Praxis kann ich mit Selbstzahler*innen, Privatversicherten, Beihilfeberechtigten und über die Heilfürsorge abrechnen. Eine Abrechnung über die gesetzlichen Versicherungen ist nur eingeschränkt möglich. Im Folgenden finden Sie alle Informationen:

 

Private Krankenversicherung

In den meisten Fällen werden die Kosten für die Behandlung in meiner Praxis von den Privaten Krankenversicherungen getragen. Dies ist jedoch abhängig von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag. Bitte informieren Sie sich vor unserem ersten Termin, ob und in welchem Umfang die Kosten für Psychotherapie getragen werden.  Die Abrechnung der probatorischen sowie therapeutischen Sitzungen erfolgt nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen). Die erbrachten Leistungen wird Ihnen gemäß Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (135,52€ nach GOP) privat in Rechnung gestellt.

 

Beihilfe, Heilfürsorge

Wenn Sie bei der Beihilfe versichert sind, bekommen Sie in der Regel einen Großteil der Behandlungskosten erstattet. Bitte erfragen Sie bei Ihrer Beihilfestelle die erforderlichen Formulare und die Antragsmodalitäten.

Sind Sie bei der Bundeswehr oder im polizeilichen Dienst, benötigen Sie in der Regel eine Überweisung durch ihre*n Truppenärzt*in. Im Anschluss ist dies für Sie ohne weiteren Aufwand, da ich direkt mit Ihrer Heilfürsorge abrechne.

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://www.bptk.de/bundespolizisten-koennen-auf-privatpraxen-zurueckgreifen/

 

Selbstzahler*innen

Anzahl und Dauer der Sitzungen können an Ihre individuellen Wünsche angepasst werden. Es entstehen keine Wartezeiten durch Antragstellung oder weitere Formalitäten. Abgerechnet werden die Sitzungen nach der GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen) mit dem 3,1fachn Satz. Eine 50minütige psychotherapeutische Sitzung kostet entsprechend 135,52Euro.

 

Gesetzliche Krankenversicherung

Ich besitze einen Selektivvertrag mit der Bahn BKK, sodass die Psychotherapiekosten für Versicherte der Bahn BKK von der Krankenkasse übernommen werden.

Da ich keinen Kassensitz habe, werden die Behandlungskosten der anderen gesetzlichen Krankversicherung nur in Ausnahmefällen genehmigt. Gesetzlich Versicherte können die Kosten nach einer Einzelfallentscheidung im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahrens erstattet bekommen. Dies bedarf allerdings einen nicht unerheblichen Aufwand und eine Nachweispflicht Ihrerseits. Nähere Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie hier: https://www.therapie.de/psyche/info/fragen/wichtigste-fragen/psychotherapie-kostenerstattung/
Psychotherapeutische Praxen, die regulär mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können, finden Sie unter: https://asu.kvs-sachsen.de/arztsuche/.